Transaktionsbegleitung
Präzise Due-Diligence-Prüfungen beim Kauf und Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Wir entwerfen wasserdichte Kaufverträge und begleiten die Beurkundung, um finanzielle und rechtliche Risiken für Sie auszuschließen.
Vom anspruchsvollen Transaktionsrecht bis zur strategischen Konfliktlösung im Miet- und Baurecht: Wir begleiten private Akteure, institutionelle Investoren und Bauträger mit juristischer Exzellenz durch die Schweizer Rechtslandschaft.
Präzise Due-Diligence-Prüfungen beim Kauf und Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Wir entwerfen wasserdichte Kaufverträge und begleiten die Beurkundung, um finanzielle und rechtliche Risiken für Sie auszuschließen.
Gestaltung und Verhandlung komplexer Mietverträge für Büro-, Einzelhandels- und Logistikflächen. Wir vertreten Vermieter und Mieter bei Mietzinsanpassungen, Kündigungen und vertraglichen Auseinandersetzungen.
Strukturierung von Miteigentumsgemeinschaften und Begründung von Stockwerkeigentum. Wir entwerfen Nutzungs- und Verwaltungsreglemente und klären Streitfragen innerhalb der Gemeinschaft effizient und nachhaltig.
Für ein mittelständisches Schweizer Entwicklungsunternehmen konzipierten und verhandelten wir die rechtliche Strukturierung eines Baurechtsvertrags über eine Laufzeit von 80 Jahren. Durch vorausschauende Klauseln zur Heimfallentschädigung und zur Anpassung des Baurechtszinses konnten wir langfristige Planungssicherheit für alle Parteien herstellen und potenzielle Konfliktquellen im Vorfeld vollständig eliminieren.
Dieses Praxisbeispiel verdeutlicht unseren Anspruch im Property law: Komplizierte Sachverhalte verständlich aufzubereiten und rechtlich unangreifbar abzusichern.
Das Immobilienrecht ist stark durch kantonale Besonderheiten und aktuelle Bundesgerichtsurteile geprägt. Hier finden Sie erste Antworten auf zentrale Fragestellungen.
Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) beschränkt den Erwerb von Immobilien in der Schweiz durch Personen ohne Schweizer Bürgerrecht oder Aufenthaltsbewilligung. Gewerblich genutzte Liegenschaften können in der Regel bewilligungsfrei erworben werden, während bei Wohnliegenschaften strenge Kontingente und Voraussetzungen gelten.
Die Begründung erfordert einen öffentlich beurkundeten Vertrag oder eine einseitige Erklärung des Grundeigentümers sowie den Eintrag im Grundbuch. Zentral ist das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft, welches die Nutzung der gemeinschaftlichen Teile und die Verteilung der Unterhaltskosten verbindlich regelt.
Eine vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts befreit den Mieter nur dann von seinen vertraglichen Pflichten, wenn er dem Vermieter mindestens einen zumutbaren, zahlungsfähigen Ersatzmieter vorschlägt, der bereit ist, den Mietvertrag zu denselben Bedingungen zu übernehmen. Andernfalls haftet der Mieter bis zum ordentlichen Vertragsende.
Haben Sie Fragen zu einer anstehenden Transaktion, einem Mietvertrag oder einer baurechtlichen Streitigkeit? Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Ersteinschätzung.
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Version gültig ab dem zweiten Quartal des Jahres zweitausendsechsundzwanzig.
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